Ansprechpartner
DJK Wernerseck 1927 e.V. Plaidt
Abteilung Fußball
Holger Krämer
Dahlienstr. 21
56626 Andernach
Formulare
- Anmeldeformular: https://temp1.djkplaidt.de/wp-content/uploads/2022/04/Mitgliedsantrag-DSGVO-konform-2021.pdf
Dient zur Anmeldung bei der DJK Plaidt und kann sofort am PC ausgefüllt werden
Beiträge
- Erwachsener
7,00€ monatlich - Kinder und Jugendliche unter 18
4,00€ monatlich - Familienbeitrag
zwischen 10,00 und 18,00 € monatlich
Welche Ansprüche kann ich als DJK-Mitglied stellen?
Als DJK Plaidt – Mitglied ist man berechtigt, beide Sportarten(Fußball, Badminton) zu betreiben. Man hat Anspruch auf einen Übungsleiter und ist während der Ausübungszeit über den Verein versichert. Außerdem ist man gern gesehener Gast auf diversen Veranstaltungen(Familienfest, Wanderungen).
Grundsätze beim Vereinswechsel von Amateuren
Vollständige Vereinswechselunterlagen
– Antrag auf Spielerlaubnis und
– bisheriger Spielerpass (mit Eintragungen) oder
– Nachweis der schriftlichen Abmeldung
(§ 16 Nr. 1.1 DFB SpO / § 13 FVR SpO)
Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der Wechselperiode II einen Vereinswechsel vornehmen. Wechselperiode II jedoch nur mit Zustimmung. (§ 16 Nr. 2.3 DFB SpO / § 13 FVR SpO)
WECHSELPERIODEN !!!
Wechselperiode I : 01.07. – 31.08.
Wechselperiode II : 01.01. – 31.01.
(§ 16. Nr. 2 DFB SpO / § 13 FVR SpO)
Wechselperiode I : 01.07. – 31.08.
Abmeldung bis 30.06. und Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bis zum 31.08.
mit Zustimmung: ab Eingang vollst. Antrag
ohne Zustimmung: ab 01.11.
(§16 Nr. 3.1 DFB SpO / § 13 FVR SpO)
Zustimmung kann durch Zahlung einer Entschädigung nach § 16 Nr. 3.2.1 DFB SpO ersetzt werden. Nachträgliche Zustimmung kann nur bis zum 31.08. vorgelegt werden.
Wechselperiode II : 01.01. – 31.01.
Abmeldung zwischen 01.07. und 31.12. und Eingang des vollständigen Antrags bis zum 31.01.
mit Zustimmung: ab 01.01. bzw. Eingang vollst. Antrag
ohne Zustimmung: 6 Monate nach dem letzten Spiel
(§ 17 Nr. 2.7 DFB SpO)
Zustimmung kann nicht durch Zahlung einer Entschädigung nach § 16 Nr. 3.2 DFB SpO ersetzt werden. Nachträgliche Zustimmung kann nur bis zum 31.01. vorgelegt werden.